Fördermittel Schulgolf des GV NRW 2024 (NRW-Schulgolf)

Der Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V. (GV NRW) fördert Schulgolfaktivitäten seiner Mitglieder mit bis zu 1.000 €/Projekt im Rahmen seines vorgesehenen Haushaltes mit Fördermitteln zu NRW-Schulgolf.

Ziele:

  1. Kinder und Jugendliche für den Golfsport begeistern
  2. Schüler kommen mit dem Golfsport in Kontakt
  3. Zugang zu einer bisher unbekannten Sportart und Abdeckung weiterer motorischer Herausforderungen
  4. Golfclubs/Golfanlagen in NRW schaffen ein Angebot für Kinder und Jugendliche zur körperlichen Betätigung und Freizeitgestaltung
  5. Aufbau einer nachhaltigen Kooperation von Schule und Golfclub/Golfanlage
  6. Bindung neuer Mitglieder für Golfclubs/Golfanlagen
  7. Talentsichtung für den Bereich des Nachwuchsleistungssports

Voraussetzungen:

  1. Das Projekt ist über Abschlag Schule des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) beantragt, aber abgelehnt worden, oder das Projekt ist durch den DGV im System der Module nicht vorgesehen.
  2. Der Eigenanteil des durchführenden Clubs am Projekt muss mind. 50% betragen.
  3. Das Projekt wird mit Kindern durchgeführt, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  4. Der Golfclub/die Golfanlage ist bereit, Kinder/Jugendliche aus dem Projekt als Mitglieder aufzunehmen.
  5. Der Förderantrag muss bis 31.08.2023 beim GV NRW eingegangen sein, in Ausnahmefällen kann der GV NRW von dieser Frist abweichen.

Der Golfclub/die Golfanlage erhält die Mittel nach schriftlichem Antrag mit Darstellung der Ziele und Maßnahmen des Projektes. Die Mittel werden zweckgebunden verwendet. Der Nachweis der Verwendung der Mittel wird auf Anfrage dem GV NRW zur Verfügung gestellt.

Der/Die beantragende Golfclub/Golfanlage stellt dem GV NRW nach Beendigung des Projektes einen kurzen Bericht über den Verlauf und die erreichten Ziele des Projektes zur Verfügung. Dabei soll die Effektivität der durchgeführten Maßnahme beschrieben werden.


Antrag Förderprojekt NRW-Schulgolf
Abschlussbericht Förderbericht NRW-Schulgolf